Jeder Arbeitgeber muss Maßnahmen durchführen, die Unfälle bei der Arbeit und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten
und zu einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit führen. Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber eine interne oder externe Sicherheitsfachkraft zu bestellen.
Der Unternehmer kann die sicherheitstechnische Betreuung des Betriebes
sicherstellen, indem er eine externe Sicherheitsfachkraft beauftragt. Die Bestellung einer Sicherheitsfachkraft hat gegenüber der Bestellung einer
internen Sicherheitsfachkraft diverse Vorteile. Beispielsweise werden nur die tatsächlich erbrachten Leistungen abgerechnet, sodass Einsparungen erzielt werden können.
Unsere Leistungen im Bereich externe Sicherheitsfachkraft im Überblick:
- Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
- Begehung von Betriebsstätten
- Beratung der Beschäftigten über Unfall- und Gesundheitsgefahren
bei der Arbeit
- Betriebsspezifische Betreuung nach DGUV V2
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- Durchführung von Unterweisungen
- Effektive und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem
Betriebsarzt
- Einführung neuer Arbeitsstoffe bzw.
Gefahrstoffe
- Einführung neuer Arbeitsverfahren
- Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
- Erstellung vom Gefahrstoffverzeichnis
- Erstellung von Betriebsanweisungen für
Arbeitsmittel
- Erstellung von Betriebsanweisungen für
Gefahrstoffe
- Erstellung von Notfall- und Alarmplänen
- Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Externe Sicherheitsfachkraft
- Ganzheitliche Gefährdungsanalysen
- Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz
(ArbSchG)
- Gefährdungsbeurteilungen nach Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV)
- Gefährdungsbeurteilungen nach Biostoffverordnung (BioStoffV
)
- Gefährdungsbeurteilungen nach Gefahrstoffverordnung
(GefStoffV)
- Gestaltung neuer Arbeitsplätze und
Arbeitsabläufe
- Individuelle Bedarfsanalyse im Unternehmen
- Menschengerechte Gestaltung der Arbeit
- Motivation zu arbeitssicherem Verhalten
- Prävention im Arbeitsschutz
- Reduzieren unfallbedingte Ausfallzeiten
- Regelmäßige sicherheitstechnische Begehungen
- Schulungs- und Beratungsleistungen
- Sicherheitstechnische Grundbetreuung
- Sicherheitstechnische Regelbetreuung
- Teilnahme an ASA-Sitzungen nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Untersuchung von Unfällen und Beinaheunfällen
- Vermeidung von Arbeitsunfällen
In Bremen bieten wir in den folgenden Stadtteilen unsere Dienstleistungen an:
- Altstadt
- Blockland
- Blumenthal
- Borgfeld
- Burglesum
- Findorff
- Gröpelingen
- Häfen
- Hemelingen
- Horn-Lehe
- Huchting
- Neustadt
- Oberneuland
- Obervieland
- Osterholz
- Östliche Vorstadt
- Schwachhausen
- Seehausen Strom
- Vahr
- Vegesack
- Walle
- Woltmershausen
Gerne erstellen wir Ihnen kostenlos, ein für Sie unverbindliches Angebot. Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen? Wir stehen Ihnen gerne zur
Verfügung!
Ingenieurbüro für Betriebssicherheit
Dipl.-Ing. (FH) Franz Rath
Telefon Büro Goslar: 053 21 38 90 400
Telefon Büro Neuss: 021 31 47 78 757
Tel. Büro Oldenburg: 044 13 80 28 389
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