FSS Service, Franz Rath
FSS Service, Franz Rath
 

Betriebssicherheit Franz Rath: günstig & professionell

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit - Arbeitsschutz im Betrieb

Jeder Arbeitgeber muss Maßnahmen durchführen, die Unfälle bei der Arbeit und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten und zu einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit führen. Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber eine interne oder externe Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.

 

Der Unternehmer kann die sicherheitstechnische Betreuung des Betriebes sicherstellen, indem er eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragt. Die Bestellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit hat gegenüber der Bestellung einer internen Fachkraft für Arbeitssicherheit diverse Vorteile. Beispielsweise werden nur die tatsächlich erbrachten Leistungen abgerechnet, sodass Einsparungen erzielt werden können.

 

Unsere Leistungen im Bereich externe Fachkraft für Arbeitssicherheit im Überblick:

  • Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
  • Begehung von Betriebsstätten
  • Beratung der Beschäftigten über Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit
  • Betriebsspezifische Betreuung nach DGUV V2
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • Durchführung von Unterweisungen
  • Effektive und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Betriebsärzten
  • Einführung neuer Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe
  • Einführung neuer Arbeitsverfahren
  • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Erstellung vom Gefahrstoffverzeichnis
  • Erstellung von Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel
  • Erstellung von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe
  • Erstellung von Notfall- und Alarmplänen
  • Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2
  • Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 6 ASiG
  • Externe Sicherheitsfachkraft
  • Ganzheitliche Gefährdungsanalysen
  • Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Gefährdungsbeurteilungen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Gefährdungsbeurteilungen nach Biostoffverordnung (BioStoffV )
  • Gefährdungsbeurteilungen nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Gestaltung neuer Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe
  • Individuelle Bedarfsanalyse im Unternehmen
  • Menschengerechte Gestaltung der Arbeit
  • Motivation zu arbeitssicherem Verhalten
  • Prävention im Arbeitsschutz
  • Reduzieren unfallbedingte Ausfallzeiten
  • Regelmäßige sicherheitstechnische Begehungen
  • Schulungs- und Beratungsleistungen
  • Sicherheitstechnische Betreuung
  • Sicherheitstechnische Grundbetreuung
  • Sicherheitstechnische Regelbetreuung
  • Teilnahme an ASA-Sitzungen nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Untersuchung von Unfällen und Beinaheunfällen
  • Vermeidung von Arbeitsunfällen

In Bremen bieten wir in den folgenden Stadtteilen unsere Dienstleistungen an:

  • Altstadt
  • Blockland
  • Blumenthal
  • Borgfeld
  • Burglesum
  • Findorff
  • Gröpelingen
  • Häfen
  • Hemelingen
  • Horn-Lehe
  • Huchting
  • Neustadt
  • Oberneuland
  • Obervieland
  • Osterholz
  • Östliche Vorstadt
  • Schwachhausen
  • Seehausen
  • Strom
  • Vahr
  • Vegesack
  • Walle
  • Woltmershausen

 

Gerne erstellen wir Ihnen kostenlos, ein für Sie unverbindliches Angebot. Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

 

Ingenieurbüro für Betriebssicherheit

Dipl.-Ing. (FH) Franz Rath

Telefon: 021 31 47 78 757

Telefon: 044 13 80 38 389

Telefon: 053 21 38 90 400

E-Mail:  info@fss-service.de

 

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