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Jeder Arbeitgeber muss Maßnahmen durchführen, die Unfälle bei der Arbeit und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten und zu einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit führen. Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber eine interne oder externe Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Der Unternehmer kann die sicherheitstechnische Betreuung des Betriebes sicherstellen, indem er eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragt. Die Bestellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit hat gegenüber der Bestellung einer internen Fachkraft für Arbeitssicherheit diverse Vorteile. Beispielsweise werden nur die tatsächlich erbrachten Leistungen abgerechnet, sodass Einsparungen erzielt werden können.
Unsere Leistungen im Bereich externe Fachkraft für Arbeitssicherheit im Überblick:
In NRW bieten wir in den folgenden Städten und Regionen unsere Dienstleistungen an:
Setzen Sie auf einen erfahrenen, fachkundigen und verantwortungsbewussten Partner, wenn es um den Schutz und die Sicherheit in Ihrem Unternehmen sowie um den langfristigen Erhalt von Ihren Anlagen und Betriebseinrichtungen geht. Erhöhen Sie Ihre eigene Wertschöpfungskette, indem Sie unnötige Risiken vermeiden und finanzielle Einsparpotenziale erzielen.
Wir garantieren hochwertige Leistungen zu günstigen Preisen sowie absolute Verschwiegenheit und Diskretion. Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen? Wir stehen gerne zur Verfügung!
Ingenieurbüro für Betriebssicherheit
Dipl.-Ing. (FH) Franz Rath
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