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WEITERE INFORMATIONEN
In der Gefahrstoffverordnung und im Arbeitsschutzgesetz fordert der Gesetzgeber, die Einhaltung des Explosions- und Brandschutzes, sodass keine unnötigen Gefährdungen für die einzelnen Mitarbeiter entstehen. Der Brandschutzbeauftragte nimmt sich der gesamten Thematik des Brandschutzes in Organisationen, Unternehmen und Betrieben an.
Die Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten hat gegenüber der Bestellung eines internen Brandschutzbeauftragten diverse Vorteile. Beispielsweise entstehen den Unternehmen und Betrieben keine Aufwendungen für die Ausbildung und regelmäßige Fortbildungen des Brandschutzbeauftragten. Es werden nur die tatsächlich erbrachten Leistungen abgerechnet, sodass die einzelnen Organisationen eine zuverlässige Kostenkontrolle und somit Kostensicherheit haben.
Unsere Leistungen im Bereich externer Brandschutzbeauftragter im Überblick:
In NRW bieten wir in den folgenden Städten und Regionen unsere Dienstleistungen an:
Gerne erstellen wir Ihnen kostenlos, ein für Sie unverbindliches Angebot. Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!
Ingenieurbüro für Betriebssicherheit
Dipl.-Ing. (FH) Franz Rath
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