UNSERE KONTAKTDATEN
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E-Mail: info@fss-service.de
Jeder Arbeitgeber muss Maßnahmen durchführen, die Unfälle bei der Arbeit und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten und zu einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit führen. Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber eine interne oder externe Sicherheitsfachkraft zu bestellen.
Der Unternehmer kann die sicherheitstechnische Betreuung des Betriebes sicherstellen, indem er eine externe Sicherheitsfachkraft beauftragt. Die Bestellung einer Sicherheitsfachkraft hat gegenüber der Bestellung einer internen Sicherheitsfachkraft diverse Vorteile. Beispielsweise werden nur die tatsächlich erbrachten Leistungen abgerechnet, sodass Einsparungen erzielt werden können.
Unsere Leistungen im Bereich externe Sicherheitsfachkraft im Überblick:
In Niedersachsen bieten wir in den folgenden Städten und Regionen unsere Dienstleistungen an:
Setzen Sie auf einen erfahrenen, fachkundigen und verantwortungsbewussten Partner, wenn es um den Schutz und die Sicherheit in Ihrem Unternehmen sowie um den langfristigen Erhalt von Ihren Anlagen und Betriebseinrichtungen geht. Erhöhen Sie Ihre eigene Wertschöpfungskette, indem Sie unnötige Risiken vermeiden und finanzielle Einsparpotenziale erzielen.
Wir garantieren hochwertige Leistungen zu günstigen Preisen sowie absolute Verschwiegenheit und Diskretion. Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen? Wir stehen gerne zur Verfügung!
Ingenieurbüro für Betriebssicherheit
Dipl.-Ing. (FH) Franz Rath
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