Jeder Arbeitgeber muss Maßnahmen durchführen, die Unfälle bei der Arbeit und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten
und zu einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit führen. Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber eine interne oder externe Sicherheitsfachkraft zu bestellen.
Der Unternehmer kann die sicherheitstechnische Betreuung des Betriebes
sicherstellen, indem er eine externe Sicherheitsfachkraft beauftragt. Die Bestellung einer Sicherheitsfachkraft hat gegenüber der Bestellung einer
internen Sicherheitsfachkraft diverse Vorteile. Beispielsweise werden nur die tatsächlich erbrachten Leistungen abgerechnet, sodass Einsparungen erzielt werden können.
Unsere Leistungen im Bereich externe Sicherheitsfachkraft im Überblick:
- Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
- Begehung von Betriebsstätten
- Beratung der Beschäftigten über Unfall- und Gesundheitsgefahren
bei der Arbeit
- Betriebsspezifische Betreuung nach DGUV V2
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- Durchführung von Unterweisungen
- Effektive und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem
Betriebsarzt
- Einführung neuer Arbeitsstoffe bzw.
Gefahrstoffe
- Einführung neuer Arbeitsverfahren
- Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
- Erstellung vom Gefahrstoffverzeichnis
- Erstellung von Betriebsanweisungen für
Arbeitsmittel
- Erstellung von Betriebsanweisungen für
Gefahrstoffe
- Erstellung von Notfall- und Alarmplänen
- Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Externe Sicherheitsfachkraft
- Ganzheitliche Gefährdungsanalysen
- Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz
(ArbSchG)
- Gefährdungsbeurteilungen nach Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV)
- Gefährdungsbeurteilungen nach Biostoffverordnung (BioStoffV
)
- Gefährdungsbeurteilungen nach Gefahrstoffverordnung
(GefStoffV)
- Gestaltung neuer Arbeitsplätze und
Arbeitsabläufe
- Individuelle Bedarfsanalyse im Unternehmen
- Menschengerechte Gestaltung der Arbeit
- Motivation zu arbeitssicherem Verhalten
- Prävention im Arbeitsschutz
- Reduzieren unfallbedingte Ausfallzeiten
- Regelmäßige sicherheitstechnische Begehungen
- Schulungs- und Beratungsleistungen
- Sicherheitstechnische Grundbetreuung
- Sicherheitstechnische Regelbetreuung
- Teilnahme an ASA-Sitzungen nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Untersuchung von Unfällen und Beinaheunfällen
- Vermeidung von Arbeitsunfällen
In Hessen bieten wir in den folgenden Städten und Regionen unsere Dienstleistungen an:
- Alsfeld
- Babenhausen
- Bad Arolsen
- Bad Hersfeld
- Bad Homburg vor der Höhe
- Bad Nauheim
- Bad Soden am Taunus
- Bad Vilbel
- Bad Wildungen
- Baunatal
- Bensheim
- Bruchköbel
- Büdingen
- Bürstadt
- Butzbach
- Darmstadt
- Dieburg
- Dietzenbach
- Dillenburg
- Dreieich
- Eltville am Rhein
- Eschborn
- Eschwege
- Flörsheim am Main
- Frankenberg (Eder)
- Frankfurt am Main
- Friedberg
- Friedrichsdorf
- Fulda
- Gelnhausen
- Gießen
- Ginsheim-Gustavsburg
- Griesheim
- Groß-Gerau
- Groß-Umstadt
- Haiger
- Hanau
- Hattersheim am Main
- Heppenheim (Bergstraße)
- Herborn
- Heusenstamm
- Hochheim am Main
- Hofheim am Taunus
- Hünfeld
- Idstein
- Karben
- Kassel
- Kelkheim im Taunus
- Kirchhain
- Königstein im Taunus
- Korbach
- Kronberg im Taunus
- Künzell
- Lampertheim
- Langen in Hessen
- Limburg an der Lahn
- Maintal
- Marburg
- Michelstadt
- Mörfelden-Walldorf
- Mühlheim am Main
- Neu-Isenburg
- Nidda
- Nidderau
- Obertshausen
- Oberursel im Taunus
- Offenbach am Main
- Petersberg
- Pfungstadt
- Pohlheim
- Raunheim
- Reinheim
- Riedstadt
- Rödermark
- Rodgau
- Rüsselsheim
- Schlüchtern
- Schwalmstadt
- Seeheim-Jugenheim
- Seligenstadt
- Stadtallendorf
- Taunusstein
- Vellmar
- Viernheim
- Weiterstadt
- Wetzlar
- Wiesbaden
Gerne erstellen wir Ihnen kostenlos, ein für Sie unverbindliches Angebot. Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen? Wir stehen Ihnen gerne zur
Verfügung!
Ingenieurbüro für Betriebssicherheit
Dipl.-Ing. (FH) Franz Rath
Telefon: 021 31 47 78 757
Telefon: 044 13 80 38 389
Telefon: 053 21 38 90 400
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