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Jeder Arbeitgeber muss Maßnahmen durchführen, die Unfälle bei der Arbeit und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten und zu einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit führen. Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber eine interne oder externe Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Der Unternehmer kann die sicherheitstechnische Betreuung des Betriebes sicherstellen, indem er eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragt. Die Bestellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit hat gegenüber der Bestellung einer internen Fachkraft für Arbeitssicherheit diverse Vorteile. Beispielsweise werden nur die tatsächlich erbrachten Leistungen abgerechnet, sodass Einsparungen erzielt werden können.
Unsere Leistungen im Bereich externe Fachkraft für Arbeitssicherheit im Überblick:
In NRW bieten wir in den folgenden Städten und Regionen unsere Dienstleistungen an:
Gerne erstellen wir Ihnen kostenlos, ein für Sie unverbindliches Angebot. Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!
Ingenieurbüro für Betriebssicherheit
Dipl.-Ing. (FH) Franz Rath
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